E-Rechnung kostenlos erstellen
Schreiben Sie Ihre Rechnung wie gewohnt. Das PDF enthält die Rechnungsdaten im ZUGFeRD-Format (EN 16931), und für Behörden laden Sie eine XRechnung herunter. Kostenlos, ohne Anmeldung, und Ihre Daten verlassen Ihr Gerät nicht.
Eingabemaske und Rechnung sind auf Deutsch: Rechnung, USt., Fällig am und Gesamtbetrag. Die E-Rechnung finden Sie im Abschnitt „E-Rechnung“.
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Fragen und Antworten
- Was ist eine E-Rechnung?
- Eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datenformat nach der europäischen Norm EN 16931. Buchhaltungssoftware verarbeitet sie direkt, ohne dass jemand etwas abtippt. Ein einfaches PDF, ein Scan oder ein Foto ist keine E-Rechnung, auch wenn es per E-Mail verschickt wird.
- Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht?
- Empfangen können müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen seit dem 1. Januar 2025. Für das Ausstellen gelten Übergangsfristen: Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen ab 2027 E-Rechnungen ausstellen, alle anderen spätestens ab 2028. Bis dahin dürfen Sie Geschäftskunden noch Papier- oder PDF-Rechnungen schicken, PDF-Rechnungen allerdings nur mit deren Zustimmung. Rechnungen an Privatkunden und Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto sind von der Pflicht ausgenommen.
- Was ist der Unterschied zwischen ZUGFeRD und XRechnung?
- Beide erfüllen die europäische Norm EN 16931. ZUGFeRD ist ein Hybridformat: ein lesbares PDF mit eingebetteten XML-Daten. Menschen lesen das PDF, Software liest die Daten. Die XRechnung ist ein reiner Datensatz (XML) und Standard im Geschäft mit Behörden und öffentlichen Auftraggebern, die dafür ihre Leitweg-ID angeben. PlainPaid erstellt beides.
- Gilt das ZUGFeRD-PDF als E-Rechnung?
- Ja. PlainPaid verwendet das Profil EN 16931, und das Bundesfinanzministerium erkennt ZUGFeRD ab diesem Profil als E-Rechnung an. Maßgeblich sind die eingebetteten Daten. Sie entstehen aus denselben Zahlen wie das PDF und stimmen deshalb immer mit ihm überein.
- Ich bin Kleinunternehmer. Brauche ich das?
- Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen Sie E-Rechnungen empfangen können, aber keine ausstellen. Normale PDF-Rechnungen bleiben für Sie also erlaubt. Möchten Sie trotzdem eine E-Rechnung schicken, schreiben Sie in das Feld „Anmerkungen“: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ PlainPaid übernimmt das als Grund für die Steuerbefreiung in die Rechnungsdaten.
- Was passiert mit meinen Daten?
- Nichts verlässt Ihren Browser: Rechnung, PDF und XML-Datei entstehen auf Ihrem Gerät. Es gibt kein Konto und keine Anmeldung.
- Ist das wirklich kostenlos?
- Ja. Rechnungen, ZUGFeRD und XRechnung sind kostenlos und bleiben es. PlainPaid Pro fügt nur Extras hinzu, etwa Rechnungslinks und weitere Layouts.